
Gebühren
Die monatliche Besuchsgebühr ergibt sich ab 01.09.2019 wie folgt:
Buchungszeit in Stunden | Kindergarten | Kinderkrippe | ||
bis zu 4 Std. | 117 Euro | 234 Euro | ||
4 - 5 Std. | 122 Euro | 244 Euro | ||
5 - 6 Std. | 127 Euro | 254 Euro | ||
6 - 7 Std. | 132 Euro | 264 Euro | ||
7 - 8 Std. | 137 Euro | 274 Euro | ||
8 - 9 Std. | 142 Euro | 284 Euro | ||
9 - 10 Std. | 147 Euro | 294 Euro | ||
Gebührentabelle (gültig ab 01.09.2023)
Buchungszeit in Stunden | Kindergarten | Kinderkrippe | ||
bis zu 4 Std. | 137 Euro | 234 Euro | ||
4 - 5 Std. | 147 Euro | 244 Euro | ||
5 - 6 Std. | 157 Euro | 254 Euro | ||
6 - 7 Std. | 167 Euro | 274 Euro | ||
7 - 8 Std. | 177 Euro | 294 Euro | ||
8 - 9 Std. | 187 Euro | 314 Euro | ||
9 - 10 Std. | 197 Euro | 334 Euro | ||
Die Mindestbuchungszeit beträgt 20 Stunden pro Woche.
Die pädagogische Kernzeit findet Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein.
Die aufgeführte Tabelle bezieht sich auf die Benutzungsgebühr für den Besuch einer Kindergarten- oder Krippengruppe. In diesen Beträgen sind Getränke- und Spielgeld enthalten. Kinder, die über 12:30 Uhr den Kindergarten besuchen, erhalten grundsätzlich ein kostenpflichtiges Mittagessen.
Familienermäßigung
Bei gleichzeitigem Besuch des Städt. Kindergarten durch Geschwister erhält das 2. Kind eine Ermäßigung für die Benutzungsgebühren in Höhe von 50%, das 3. und jedes weitere Kind eine Gebührenbefreiung. Den Antrag auf Geschwisterermäßigung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Die Familienermäßigung wird einrichtungsübergreifend gewährt. Die Ermäßigung erfolgt& auf die jeweils günstigere Benutzungsgebühr. Vorschulkinder bleiben von der Familienermäßigung ausgenommen und werden nicht als 2. oder weiteres Kind angerechnet.
Weitere Informationen zu den Gebühren (z. B. unter dreijährige Kinder im Kindergarten) entnehmen Sie bitte der aktuellen Kindergartensatzung vom 06.03.2023. Diese trat am 01.09.2023 in Kraft.
Ausführlichere Informationen zu unserer Einrichtung entnehmen Sie bitte unserem Konzept und der Benutzungssatzung des städtischen Kindergartens.